Kaminkehrerarbeiten

Vorgeschriebene Kaminkehrerarbeiten 

Kaminkehrerarbeiten (Kehr-, Überprüfungs- und Messtätigkeiten)
Gerne erledige ich für Sie alle vorgeschriebenen Kaminkehrerarbeiten, die in Ihrem Feuerstättenbescheid aufgelistet sind. Also alle Kehr-, Überprüfungs-, und Messtätigkeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV).
Die durchgeführten Arbeiten werden von mir dokumentiert und gegenüber dem zuständigen bevollmächtigten Bezirkskaminkehrer ordnungsgemäß nachgewiesen. Es entsteht für Sie kein zusätzlicher Aufwand.

  • Kehren und Überprüfen von Kaminen und Abgasanlagen
  • Reinigen von Rauchrohren und Rauchkanälen
  • Überprüfungen und  Abgasmessungen an Gasfeuerstätten
  • Überprüfungen und Abgasmessungen an Ölfeuerstätten
  • Überprüfungen und Abgasmessungen an Feuerstätten für feste Brennstoffe (Scheitholz, Hackschnitzel, Pellets)
  • Überprüfungen von Lüftungseinrichtungen
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Gerne kann ich für Sie, auf Grundlage ihres Feuerstättenbescheides, ein Angebot für die Ausführung der Arbeiten erstellen.

Reinigung von Feuerstätten

  • Reinigung von Kachelöfen und Kaminöfen (nach vorheriger Besichtigung)
  • Reinigung von Ölheizungen
  • Reinigung von Rauchrohren 


Die regelmäßige Reinigung von Feuerstätten und Rauchrohren führt zu einem geringeren Energieverbrauch und erhöht die Betriebssicherheit der Feuerungsanlagen. Zudem kann die Qualität der Verbrennung gesteigert werden. 

Beratung bei feuerungstechnischen Fragen 

Beim Austausch von Einzelfeuerstätten und Zentralheizungsanlagen oder bei der Sanierung und der Neuerrichtung von Kaminen und Abgasanlagen, sind baurechtliche und immissionsschutzrechtliche Anforderungen sowie Anforderungen an den Brandschutz zu berücksichtigen. 

Vor allem muss bei immer dichteren Gebäuden die Verbrennungsluftzufuhr für die Feuerstätte sichergestellt sein.

Es ist auch beim Einbau einer raumlufttechnischen Anlage, oder eines Dunstabzuges, in Verbindung mit einer Feuerstätte, einiges zu beachten.

Dank meiner Qualifikation und Berufserfahrung kann ich Sie gerne bei der Umsetzung Ihres Vorhabens beraten und begleiten.


Bei der Verbrennung von Holz sollte nur abgelagertes Holz (2 Jahre) verwendet werden. Der Feuchtegehalt sollte zwischen 10-20 Prozent liegen. So hat man eine gute Energieausnutzung und eine umweltfreundlichere Verbrennung.

Messungen  an Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe 

(Kachelöfen und Kaminöfen) 

Nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) dürfen Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe nur weiterbetrieben werden, wenn bestimmte Grenzwerte eingehalten werden.

Der Nachweis für die Einhaltung der Grenzwerte kann durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder durch eine Messung von einer Schornsteinfegerin oder einem Schornsteinfeger geführt werden.
Diese Messung dient als Ersatz für fehlende Herstellerangaben und muss daher nur einmal gemacht werden.
Nach einer erfolgreichen Messung erhalten Sie von mir eine Bescheinigung, die als Nachweis für die Einhaltung der Abgasgrenzwerte Ihres bestehenden Ofens dient.

Ich biete Ihnen diese Messung an ihrer Einzelraumfeuerstätte für feste Brennstoffe gerne an.
Bei der Einhaltung der Grenzwerte können Sie so ihren bestehenden Kachel- oder Kaminofen weiter betreiben.
Meine Erfahrung bei diesen Abgasmessungen hat gezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass ein bestehender Kachel- oder Kaminofen diese Abgasgrenzwerte einhält.


Vor der Durchführung der Messung müsste ich Ihren Ofen auf den technischen Zustand überprüfen. Zudem sollte der Ofen vorher gereinigt werden.

Ich kann Ihnen diese Messung an Ihrer Einzelfeuerstätte ab 199,00 Euro netto zuzügl. USt. anbieten. Die Reinigung des Ofens ist nicht enthalten.

Über eine unverbindliche Anfrage würde ich mich sehr freuen, ich berate Sie gerne.

Rauchwarnmelder

Ich bin geprüfte Fachkraft für den Einbau und der Wartung von Rauchwarnmeldern und kann Ihr Wohngebäude fachgerecht nach den gesetzlichen Anforderungen mit Rauchwarnmeldern ausstatten. Es werden von mir nur hochwertige Rauchwarnmelder, mit 10 Jahren Herstellergarantie, verbaut. 

Bei Rauchwarnmeldern muss eine jährliche eine Funktionsprüfung durchgeführt werden. Auch diese kann ich Ihnen bei Bedarf anbieten. 

 Rauchwarnmelder müssen alle 10 Jahre erneuert werden.